top of page
Behandlungsvertrag
Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, so ist es unbedingt erforderlich, dass Sie uns Ihre Verhinderung mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitteilen. Gerne können wir dann mit Ihnen einen neuen Behandlungstermin vereinbaren. Dies ist nicht nur uns, sondern auch anderen Patienten gegenüber fair, die ansonsten auf einen freien Termin länger warten müssen.
Erhalten wir keine fristgerechte Absage oder sind Sie selbst verschuldet an der rechtzeitigen Absage oder Wahrnehmung des Termins , so dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass wir Ihnen den Termin in voller Höhe in Rechnung stellen müssen.
bottom of page